8 8.3 Beteiligung und Kooperation 449 ■ Die Eltern sind darauf hinzuweisen, mit wem die Tageseinrichtung warum (Aufgabe) und wie (Art und Weise der Kooperation) zu kooperieren beabsichtigt, welche Daten hierbei über das Kind ausgetauscht werden und welche Folgen für das Kind zu erwarten sind, wenn die Eltern nicht einwilligen. Verboten sind pauschale bzw. unbestimmte Einwilligungen, bei denen die Eltern über die Tragweite ihrer Entscheidung nicht informiert werden. Die Einwilligung einschließlich der Hinweise bedürfen der Schriftform (§ 67b Abs. 2 Satz 2 SGB X). Es empfehlen sich Einwilligungsvordrucke für alle Kooperationsbeziehungen, die Kindertageseinrichtungen typischerweise im Sinne des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans pflegen. ■ Einwilligungsvordrucke sind auf das nötige Mindestmaß zu beschränken und, soweit möglich, in umfassendere Vordrucke zu integrieren, um Eltern nicht mit Vordrucken zu überhäufen und Verfahren einfach zu gestalten (Regelungs- und Verfahrensökonomie). Einwilligungen in Kooperationsbeziehungen, die längerfristig angelegt sind bzw. viele verschiedene, einwilligungsbedürftige Kooperationsformen umfassen (z. B. Zusammenarbeit mit Fachdiensten bei der Früherkennung und Frühförderung einzelner Kinder mit Entwicklungsrisiko oder Behinderung), lassen sich in einem Vordruck bündeln. Die meisten Einwilligungen können bereits bei Aufnahme des Kindes in die Tageseinrichtung eingeholt werden. Einwilligungen, die erst nach der Aufnahme zum Tragen kommen, sind zum jeweils geeigneten Zeitpunkt durch gesonderten Vordruck einzuholen (Einschulung, Erkennen von Entwicklungsrisiken). ■ Für den kindbezogenen Austausch im Rahmen des Übergangs in die Grundschule (➛ Kap. 6.1.3) wurde in Bayern vom Sozial- und Kultusministerium ein einheitlicher, datenschutzkonformer Einwilligungsvordruck landeszentral eingeführt. ■ Einwilligungen einzuholen, steht nicht im Belieben der pädagogischen Fachkräfte. Bei fachlich gebotener Kooperation darf der Datenschutz nicht als Blockadeinstrument missbraucht werden. Daher sind pädagogische Fachkräfte angehalten, all ihre Kräfte aufzubringen, Eltern von der Sinnhaftigkeit ihrer Einwilligung für ihr Kind zu überzeugen. Dies stellt hohe Anforderungen an die Gesprächsführung. Verwendete Literatur ■ Reichert-Garschhammer, E. (2009). Die elterliche Zustimmung zur Kooperationspraxis von Kindertageseinrichtung und Grundschule. https://link.kita.bayern/elterliche-zustimmung-koop-kita ■ Reichert-Garschhammer, E. (2001). Qualitätsmanagement im Praxisfeld Kindertageseinrichtung (Bayern) – Blickpunkt: Sozialdatenschutz. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales & Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (Hrsg.). Bezug: IFP. ■ Textor, M.R. & Winterhalter-Salvatore, D. (1999). Hilfen für Kinder, Erzieher/innen und Eltern. Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten. München: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Auszüge: https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/kinder-mit-besonderen-beduerfnissen-integration/vernetzung-und-kooperation/vernetzung-von-kindertageseinrichtungen-mit-psychosozialen-diensten/ und https://www. ipzf.de/vernetzung.html
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