Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen

8 432 Schlüsselprozesse für Bildungs- und Erziehungsqualität 8.3.1 Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern Leitgedanken Bildung und Erziehung fangen in der Familie an. Die Familie ist der erste, umfassendste, am längsten und stärksten wirkende, einzig private Bildungsort von Kindern und in den ersten Lebensjahren der wichtigste. Die Familie steuert und beeinflusst alle Bildungsprozesse direkt durch das, was Kinder in ihr lernen (z. B. Sprachfertigkeiten, Lernmotivation, Neugier, Leistungsbereitschaft, Interessen, Werte, Selbstkontrolle, Selbstbewusstsein, soziale Fertigkeiten) und indirekt dadurch, dass sie auf die Nutzung einer Kindertageseinrichtung, die Schulauswahl, die Schullaufbahn und den Bildungserfolg entscheidenden Einfluss hat. Wie Bildungseinrichtungen genutzt werden, wie Kinder darin zurechtkommen und von deren Bildungsleistungen profitieren, hängt maßgeblich von den Ressourcen der Familie und deren Stärkung ab. Eltern tragen die Hauptverantwortung für die Bildung und Erziehung ihres Kindes. Sie sind die „natürlichen“ Erzieher. Pflege und Erziehung des Kindes sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht (Art. 6 Abs. 2 GG). Eltern sind vorrangige Bezugspersonen, wobei die damit verbundenen Gefühle das Modell-Lernen bzw. die Nachahmung fördern. Kindertageseinrichtung und Eltern begegnen sich als gleichberechtigte Partner in gemeinsamer Verantwortung für das Kind. Eltern sind in ihrer Elternkompetenz wertzuschätzen, ernst zu nehmen und zu unterstützen. Sie kennen ihr Kind länger und aus unterschiedlicheren Situationen als pädagogische Fachkräfte, und Kinder können sich in ihrer Familie ganz anders verhalten als in der Einrichtung. Teilhabe und Mitwirkung der Eltern an den Bildungs- und Erziehungsprozessen ihres Kindes in der Tageseinrichtung sind daher wesentlich. Zugleich sind Kindertageseinrichtungen kraft Gesetzes verpflichtet, bei der Wahrnehmung ihrer Bildungs- und Erziehungsaufgaben eine en8.3 Beteiligung und Kooperation

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