8 8.1 Mitwirkung der Kinder am Bildungs- und Einrichtungsgeschehen (Partizipation) 395 Leitgedanken Kinder haben das Recht, an allen sie betreffenden Entscheidungen, entsprechend ihrem Entwicklungsstand, beteiligt zu werden. Es ist zugleich ein Recht, sich nicht zu beteiligen. Dieser Freiwilligkeit seitens der Kinder, ihr Recht auszuüben, steht jedoch die Verpflichtung der Erwachsenen gegenüber, Kinder zu beteiligen, ihr Interesse für Beteiligung zu wecken (Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention, § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, Art. 10 Abs. 2 BayKiBiG). „Beteiligung“ bedeutet „Partizipation“ im Sinne von Mitwirkung, Mitgestaltung und Mitbestimmung. Sie gründet auf Partnerschaft und Dialog. Partizipieren heißt, Planungen und Entscheidungen über alle Angelegenheiten, die das eigene Leben und das der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für anstehende Fragen und Probleme zu finden. Sie zeichnet sich aus durch ergebnisoffene Situationen, in denen Willensbildungsprozesse gemeinsam erfolgen und Ergebnisse anders als erwartet ausfallen können. Kinderbeteiligung umfasst Mit- und Selbstbestimmung. In Tageseinrichtungen ist jedem Kind zu ermöglichen, Eigenverantwortung zu übernehmen und eigene Aktivitäten zu gestalten, soweit sich dies mit seinem Wohl und dem der Gemeinschaft vereinbaren lässt. Als (Mit-)Betroffene und „Experten in eigener Sache“ werden alle Kinder in bildungs- und einrichtungsbezogene Planungs-, Aushandlungs- und Entscheidungsprozesse regelmäßig mit einbezogen. Es wird ihnen dabei ernsthaft Einflussnahme auf Inhalte und Abläufe zugestanden. Wenn Erwachsene und Kinder gemeinsam planen und entscheiden, kann es zu Konflikten kommen. Konflikte werden im vorliegenden Plan als Chance zur Entwicklung und Verbesserung verstanden. Es werden gemeinsam Lösungen gesucht, die alle mittragen können. Durch Mitsprache 8.1 M itwirkung der Kinder am Bildungs- und Einrichtungs- geschehen (Partizipation)* * In dieses Kapitel maßgeblich und teils wortwörtlich (allerdings ohne zu zitieren) eingeflossen sind die Erkenntnisse aus dem wissenschaftlich begleiteten Modellvorhaben „Die Kinderstube der Demokratie – Partizipation in Kindertagesstätten“. Dieses Vorhaben wurde im Auftrag und mit Förderung des Ministeriums für Frauen, Jugend und Familie des Landes Schleswig Holstein in sieben Modelleinrichtungen durchgeführt, seine Ergebnisse Ende 2004 veröffentlicht. Zusammen mit den Ergebnissen aus der Erprobung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans ergeben sich nachstehende Ausführungen.
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