Begleitung der Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung in Bayern

Auf der Bundesebene wurde 2021 ein einklagbarer Individualanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz beschlossen. Ab 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung schrittweise eingeführt. Ziel dieses IFP-Projektes ist es, die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbildung und -betreuung in Bayern zu unterstützen. Insbesondere die Jugendhilfeplanungsfachkräfte bei den Landkreisen sowie relevante Personen bei den kreisangehörigen Gemeinden und Städten sollen Informationen erhalten, die sie in ihrer Entscheidung für bedarfsangemessene Ganztagsangebote unterstützen, wobei ein Fokus auf Qualitätsaspekten liegen wird.

Für 2024 wurden zunächst zur Information zwei Formate geplant:

Anfang Februar wurde eine Online-Informationsveranstaltung für die den Ganztagsausbau koordinierenden Jugendhilfeplanungsfachkräfte und Vertreterinnen und Vertreter von Gemeinden und kreisfreien Städten angeboten. Weiter soll ein Onlineangebot mit rechtlichen und fachlichen Informationen zur kommunalen Umsetzung des Rechtsanspruches erstellt werden.

Die Aufgaben werden, soweit möglich, aktuell an den Bedarf im Feld angepasst.

Anlass

Auf der Bundesebene wurde im September 2021 ein einklagbarer Individualanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz beschlossen, gefolgt vom „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (GaFöG), in dem die Umsetzung des Rechtsanspruches näher geregelt wird. Ab August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung schrittweise eingeführt. Zunächst sollen alle Grundschulkinder, die die erste Klasse besuchen, einen Anspruch erhalten, in den Folgejahren wird der Anspruch um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung.

Aktuell wird in Bayern die Umsetzung des Rechtsanspruches auf der politischen Ebene, u.a. in den Ministerien StMAS und StMUK, vorbereitet. Hierzu hat der Freistaat Bayern u.a. ein „Ganztagsversprechen“ abgegeben, wonach jeder bis 2029 von den Kommunen neu geschaffene Platz vom Freistaat gefördert wird, und dazu die „Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ im August 2023 veröffentlicht.

Im Kontakt mit kommunalen Vertretern, Einrichtungsträgern sowie Kooperationspartnern im Feld zeigte sich ein deutlicher Informationsbedarf auf kommunaler Ebene, der mit diesem Projekt nachgekommen werden soll.

Konzeption

Zur Umsetzung des Ganztags-Rechtsanspruches ist eine Verzahnung von Schule und Jugendhilfe notwendig, deshalb erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesjugendamt sowie dem ISB, Referat Ganztag.

Zur Information der Kommunen auf örtlicher und überörtlicher Ebene ist bisher ein Format umgesetzt und eines geplant:

Im Februar 2024 wurde eine Online-Informationsveranstaltung für die den Ganztagsausbau koordinierenden Jugendhilfeplanungsfachkräfte und Vertreterinnen bzw. Vertretern von Gemeinden und kreisfreien Städten angeboten.
Die Veranstaltung zielte darauf ab, einführende Informationen für die Kommunen zu geben, die noch grundlegenden Informationsbedarf haben.

Als zweiter Baustein soll eine Broschüre mit rechtlichen und fachlichen Informationen zur kommunalen Umsetzung des Rechtsanspruches, unter anderem zu Qualitätsmerkmalen der verschiedenen Ganztagsangebote, erstellt werden. Die Broschüre wird gemeinsam mit dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) in 2024 verfasst. Angedacht ist auch eine Online-Veröffentlichung der Informationen, wofür die StMAS-Webseite www.ganztag.bayern.de eine mögliche Plattform bietet.

Ziel

Ziel ist es, die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbildung und -betreuung in Bayern zu unterstützen.

Insbesondere die Jugendhilfeplanungsfachkräfte bei den Landkreisen sowie relevante Personen bei den kreisangehörigen Gemeinden und Städten sollen Informationen mit Kriterien erhalten, die sie in ihrer Entscheidung für bedarfsangemessene Ganztagsangebote unterstützen, wobei ein Fokus auf Qualitätsaspekten liegt.

Ergebnisse

Unter dem Motto „Qualität im Ganztag“ fand am 1. Februar 2024 eine 3-stündige Online-Fachveranstaltung für Kommunen zum Rechtsanspruch statt. 850 Vertreterinnen und Vertreter aus dem kommunalen Kreis, d.h. Verwaltungs- und politische Vertreter von Gemeinden, aus Landkreisen und kreisfreien Städten, ergänzt von Einrichtungsträgern und Vertretern der Praxis in Ganztagsangeboten, nahmen teil. Diese hohe Zahl spiegelt einen hohen Orientierungs- und Unterstützungsbedarf wieder, der auch im Chat und im Feedbackbogen deutlich wurde. Zum Teil zeigte sich ein grundlegender Bedarf, oftmals wurde jedoch der Wunsch nach konkreten Regelungen laut. Es erfolgte eine Rückmeldung an das Bayerische Familienministerium (StMAS) und das Bayerische Kultusministerium (StMUK).

Veröffentlichungen

Das Grußwort der Bayerischen Familienministerin Ulrike Scharf sowie die Folien und Filmaufnahmen der Referentinnen und Referenten stehen auf der IFP-Homepage zur Verfügung: https://www.ifp.bayern.de/veranstaltungen/fachkongresse/ganztag-qualitaet-2024.php

Ansprechpartner

Dr. Andreas Wildgruber

+49 89 99852-1927

Projektmitarbeit

Agnes Kottmair

Andrea Schuster

Partner

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