Anerkennungsverfahren (Hessen)

Zur Implementierung des Hessischen BEPs in der Praxis wurde mit den BEP-Modulfortbildungen des Landes Hessen ein breites Fortbildungsangebot konzipiert, evaluiert und weiterentwickelt. Seit 2018 besteht die Möglichkeit, dass alle Anbieter von Fortbildungen ihre Konzepte vom Land Hessen im Hinblick auf die Voraussetzungen zur Erlangung der BEP-Qualitätspauschale überprüfen lassen können. Dabei wird geprüft, ob die Fortbildungen sowohl strukturell als auch inhaltlich auf die bedarfsgenaue Begleitung der Praxis bei der Umsetzung der Prinzipien des BEP, ein Äquivalent zu den BEP-Landesfortbildungen darstellt. Dieses freiwillige Serviceangebot des Landes dient der Schaffung von Rechtssicherheit für Träger, die dieses Fortbildungsangebot Dritter buchen und damit die Fördervoraussetzung zur Beantragung der BEP-Qualitätspauschalen rechtssicher erfüllen. Mit dem Ziel, die persönliche Beratung der Antragsteller zu intensivieren und gleichzeitig das Prüfverfahren der einzelnen Anträge zu beschleunigen wurde das IFP mit der Übernahme des Verwaltungs- und Beratungsverfahren beauftragt.

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