Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Wir bemühen uns, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ifp.bayern.

Barrierefrei bedeutet, dass ein Internetangebot auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).

Unser Angebot berücksichtigt:

Einhaltung aktueller Web-Standards,

  • strikte Trennung von Inhalt und Design,
  • Verzicht auf grafische Navigationselemente und grafische Überschriften,
  • in Tabellen Auszeichnung von Überschriften, Kopfzeilen und Vorspalten.

Wir bieten außerdem:

  • Die wichtigsten Informationen erhalten Sie auch in Leichter Sprache.
  • Ein kurzes Video in Gebärdensprache erläutert die Themen und Aufgaben des IFP:
    Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Informationen in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.
  • Kontrast und Schriftgröße können Sie an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.

Wir achten auf inhaltliche Gesichtspunkte, wie Verständlichkeit und Benutzerfreundlichkeit.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen einiger Unvereinbarkeiten und Ausnahmen zum großen Teil mit BITV 2.0 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige ältere Inhalte erfüllen nicht die Vorgaben der Barrierefreiheit.

Weitgehend stellt keiner der gefundenen Mängel eine unverhältnismäßig große Belastung bei der Behebung dar. Die redaktionellen Mängel werden sukzessive, die technischen durch eine Migration für Sie behoben.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter .

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Staatsinstitut für Frühpädagogik
Winzererstr. 9
80797 München
Telefon: +49 89 99825-1900
E-Mail: 

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail:
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html